Aktuelle Corona-Verordnung

Liebe Gäste, 

wir freuen uns sehr, dass wir Sie auch weiterhin bewirten dürfen.

Für alle Gäste gilt die 2G-plus Regel. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen benötigen Sie zum Besuch des Restaurants sowohl im Innen- als auch im Außenbreiech einen Nachweis darüber, dass Sie geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind. Die Test-Pflicht entfällt bei Geboosterten – und bei doppelt Geimpften, wenn sie zusätzlich genesen sind, wobei der positive PCR-Test höchstens drei Monate zurückliegen darf. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Bleiben Sie gesund. 

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch.

Ihr HASE-Team

Karneval 2019 im Hase Restaurant

Liebe Gäste,

an Weiberfastnacht feiern wir von 12 – 18 Uhr mit Ihnen.
Mit Karnevalsmusik und kunterbunt stimmen wir Sie für die nächsten Kölner Karnevalstage ein. Schunkeln Sie mit uns!

Weiberfastnacht im HASE Restaurant:
Von 12 – 18 Uhr wird bei uns geschunkelt und Karneval gefeiert!
Ab 18 Uhr ist alles wieder vorbei und der normale Restaurantbetrieb beginnt.

Am Freitag und Samstag ist bei uns normaler Restaurantbetrieb und am Rosenmontag haben wir geschlossen. Wir bieten Ihnen an unseren geöffneten Karnevalstagen eine ruhige entspannte Karnevalsauszeit an, bei uns können Sie sich stärken und vom Karnevals-Trubel erholen.
Ihre Pappnasen dürfen Sie gerne anbehalten, wir freuen uns auf Ihre kunterbunten Kostüme. Kölle Alaaf!

Das HASE Restaurant Team wünschen Ihnen eine wunderbare Karnevalszeit!